Gebrauchtwagen zurückgeben wenn das Navi defekt ist
Wenn Händler heutzutage Gebrauchtwagen verkaufen, veräußern sie dabei meist nicht nur einen „fahrbaren Untersatz“, sondern ein Rundumsorglos-Paket mit vielen Extras, die den Verkaufspreis steigern. Denn auch beim Kauf eines Gebrauchtwagens möchte der Autokäufer natürlich so viele Extras wie möglich in seinem neuen Fahrzeug haben. Wo Servolenkung und Zentralverriegelung schon fast als Standard angesehen werden können, sind Extras wie Klimaanlage oder Navigationssystem immer noch nicht selbstverständliche Boni, die einen echten Mehrwert für das Auto bedeuten. Trotzdem darf man auch beim Kauf eines Gebrauchtwagens auf die Funktionstüchtigkeit aller Extras im Auto bestehen. Sollte beispielsweise das Navigationsgerät im Auto kaputt sein, so darf der Käufer laut eines Entscheids des Oberlandesgerichts Köln dem Händler, bzw. dem Verkäufer, das komplette Auto zurückgeben. Demnach dürfen sie mit gutem Recht vom Kaufvertrag nachträglich zurücktreten, wenn das Navi nicht ordnungsgemäß arbeitet, weil dies einen erheblichen Mangel darstellt. Nach dieser jüngsten Rechtsprechung hängt die Erheblichkeit eines Mangels nämlich davon ab, zu welchen Kosten sich ein Mangel beheben lässt. Bei vielen fest im Auto verbauten Navis kann es sich schnell um einen Reparaturaufwand von ein paar tausend Euro handeln, bei dem auch im Rahmen eines Gebrauchtwagenverkaufs nicht mehr von einem „unerheblichen Mangel“ gesprochen werden kann. Über die allgemeine Funktionstüchtigkeit und Preise von Navis kann man sich z.B. beim ADAC schlau machen.
